Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025: Warum auch Betreiber kleiner Websites betroffen sind – und was Sie jetzt tun müssen

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Bild mit verschiedenen Behinderungssymbolen: Gehbehinderung, Hörbehindeung, Kognitive Behinderung, Sehbehinderung„Wenn das Leben dir Zitronen schenkt, mach Limonade draus“ 

Dieses Motto passt m.E. perfekt auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ab 28. Juni 2025 gelten neue Regeln für Websites, Apps und digitale Dienstleistungen. Viele Onlinemarketer und Websitebetreiber sind verunsichert – doch wer klug handelt, kann sogar profitieren. Hier erfahren Sie, ob Sie betroffen sind und was zu tun ist. Darüber hinaus finden Sie in diesem Blogartikel eine kostenlose Checkliste für die Gestaltung barrierefreier Websites inklusive der wichtigen Datenschutzaspekte.

 

Bin ich vom BFSG betroffen?

Sie sind betroffen, wenn Ihr Angebot sich an Verbraucher richtet und Sie digitale Funktionen wie Formulare, E-Books, Newsletter oder Buchungstools anbieten. Sobald Sie eine Website, App oder einen Online-Shop bereitstellen, der zur Interaktion oder Transaktion mit Verbrauchern dient, greifen die Regelungen.

Beispiele für die Anwendungspflicht:

Fall

BFSG gilt?

Begründung

Freebie-Newsletter auf Landingpage

Ja

Digitale Dienstleistung mit Interaktion

E-Book-Verkauf (19,90 €)

Ja

Digitale Dienstleistung mit Transaktion

Shop für Haarpflegeprodukte

Ja

Produktverkauf an Endkunden

Buchungstool bei < 2 Mio. € Umsatz und < 10 MA

Nein

Ausnahme für kleine Dienstleister greift

Weitere Fallbeispiele und die ausführliche Beantwortung vieler Fragen rund um das Thema Barrierefreiheit auf Websiten finden Sie im Blogbeitrag der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Der Artikel ist hier verlinkt.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

Barrierefreiheit meint nicht nur Bildschirmlesbarkeit. Es geht um eine für alle zugängliche Nutzung digitaler Angebote. Dazu gehören kontrastreiche Farben, verständliche Sprache, Tastaturbedienbarkeit, Videos mit Untertiteln sowie barrierefreie Formulare und Cookie-Banner. 

Eine vollständige Checkliste – auch mit datenschutzrechtlichen Aspekten – steht Ihnen hier kostenlos zum Download zur Verfügung.

Was droht, wenn Barrierefreiheit ignoriert wird?

Die Marktüberwachungsstelle der Länder kontrolliert ab Juni 2025 stichprobenartig, ob Websites die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Bei Verstößen kann es zunächst zur Aufforderung zur Nachbesserung kommen. Bleibt diese unbeantwortet, kann die Behörde den Onlinebetrieb untersagen – bis hin zur kompletten Abschaltung der Website. Zudem drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Auch Mitbewerber könnten über das Wettbewerbsrecht (UWG § 3a) abmahnen. Außerdem riskieren Sie Reputationsverluste: Eine nicht barrierefreie Website kann in sozialen Medien negativ auffallen und bei Google schlechter ranken.

Barrierefreiheit – Pflicht, Chance und gesellschaftliche Verantwortung

Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit zur verbindlichen Vorgabe für viele Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte an Verbraucherinnen und Verbraucher richten. Was bislang nur für Behörden galt, wird nun auch für privatwirtschaftliche Anbieter relevant – mit klaren Anforderungen, klaren Fristen und klaren Sanktionen bei Verstößen.

Dabei geht es nicht um technische Kleinigkeiten, sondern um echte Teilhabe. In Deutschland leben rund 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Viele von ihnen stoßen im digitalen Alltag regelmäßig auf Barrieren – von unlesbaren Formularen bis hin zu nicht bedienbaren Cookie-Bannern. Wer solche Hindernisse abbaut, erschließt sich nicht nur eine größere Zielgruppe, sondern leistet einen Beitrag zu mehr Gerechtigkeit im digitalen Raum.

Barrierefreie Websites verbessern die Nutzererfahrung für alle, erhöhen die Sichtbarkeit bei Google und wirken sich positiv auf das Markenimage aus. Öffentliche Auftraggeber und größere Unternehmen legen zunehmend Wert auf barrierefreie Lösungen – wer hier mithalten möchte, sollte rechtzeitig handeln.

Denn eines ist sicher: Wer jetzt investiert, profitiert langfristig – nicht nur durch die Vermeidung von Bußgeldern und Abmahnungen, sondern durch Zukunftsfähigkeit, Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit in einem digitalen Markt, der niemanden ausschließen darf.

 

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.


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