Am 11.09.2018 hat Facebook erste Informationen zum Abschluss einer Vereinbarung zum Thema gemeinsame Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung auf Fanpages („Page Controller Addendum“) veröffentlicht.
Hier werden Regelungen zur Datenverarbeitung durch Facebook „Insights“ getroffen. Im Moment kann man noch nicht sagen, ob diese Zusätze die Vorgaben des EuGH tatsächlich erfüllt und was die Datenschutzbehörden dazu sagen. Erkennbar ist jedoch, dass Facebook um Rechtssicherheit und DSGVO-Konformität bemüht ist.
Betreiber einer Fanpage sollten nun folgendes tun:
- Binden Sie eine von Facebook angepasste Datenschutzerklärung (hinsichtlich des EuGH Urteils und des Page Controller Addendums) ein oder verlinken sie diese
- Nennen Sie eine Rechtsgrundlage für das Tracking. Hier kommt der Auffangtatbestand des Art. 6 I lit f. der DSGVO (Berechtigtes Interesse) in Frage
- Darüber hinaus treffen Sie Regelungen zur Verantwortlichkeit von Facebook und zur Möglichkeit der Nutzer getroffen werden, ihre datenschutzrechtlich in der DSGVO dargestellten Rechte in Anspruch zu nehmen