Facebook-Fanpages weiterhin rechtswidrig

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Neues zum Streit um Facebook-FanpagesAm 5. September 2018 beschloss die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages weiterhin rechtswidrig bleibt.

Zwar hat Facebook bereits seit längerem Verbesserungen und Maßnahmen angekündigt, mit denen Seitenbetreiber einfacher ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllen können. Doch die bisher umgesetzten Änderungen erachtet die DSK als nicht ausreichend. Insbesondere trackt Facebook weiterhin auch Personen über sog. Cookies mit Identifikatoren, die eigentlich gar keine Facebook-Nutzer sind. Da personenbezogene Daten gerade von Nicht-Facebook-Mitgliedern als besonders schutzwürdig eingestuft werden, verlangt die DSK eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGV. Für die Datenverarbeitung verantwortlich sind sowohl Facebook als auch der Seitenbetreiber und müssen somit die Rechtmäßigkeit nachweisen. Der dazu erarbeitete Fragenkatalog der DSK ist jedoch nicht ohne die Mitwirkung von Facebook zu beantworten. Also kann keine Vereinbarung nach Art. 26 zustande kommen.

Aktueller Status ist, dass sämtliche Facebook Fanpages als rechtswidrig einzuschätzen sind und verletzte Personen ihre Rechte gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen können. Das ist einerseits Facebook und andererseits der Fanpage-Betreiber selbst. Möglich sind also Abmahnungen und Klagen.