Maximale Dreistigkeit und kein Ende

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Meta trainiert die eigene KI mit Daten aus Ihrem Userprofil

Widerspruch gegen die Nutzung von Social Media Content zum Training der Meta KI

Widerspruch bis zum 27.05.25 erforderlich

Sicher haben Sie die Meldung in den letzten Tagen schon mal wahrgenommen. Vielleicht auch nur am Rande: Meta will ab dem 27.05.2025 Daten aus den Nutzerprofilen seiner Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp zum Training seiner eigenen KI-Systeme nutzen. Die Begründung suggeriert mal wieder, dass das KI-Training nur erfolge um dadurch die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser verstehen und wiedergeben zu können – ach super! Alles zu unserem Vorteil also? Nein, natürlich nicht.

Übersetzt heisst das: Meta möchte seine KI-Modelle mit Ihren Daten trainieren, um Werbung künftig noch aggressiver, personalisierter und zielgerichteter ausspielen zu können – unter dem Deckmantel, das „Benutzererlebnis zu verbessern. Denn personalisierte Werbung ist der wirtschaftliche Hauptzweck von Meta – nicht die Verbesserung Ihres Alltags. KI-Modelle, die aus Nutzerdaten lernen, machen zielgruppengenaue Werbeansprache für die Werbetreibenden noch effektiver und dadurch noch lukrativer. Sie als Nutzer haben dabei die Rolle des Datenlieferanten – natürlich kostenlos, versteht sich.

Generative KI - Was plant Meta konkret?

Es geht um Posts, Fotos und Kommentare aus Facebook- und Instagram Profilen von Millionen volljährigen Nutzern und Nutzerinnen, die direkt an die KI verfüttert werden sollen. Das Highlight ist, dass auch Daten von anderen Personen verarbeitet werden können (z. B. wenn jemand auf einem Foto markiert oder in einem Text erwähnt ist). Und noch interessanter wird’s, wenn man sich klar macht, dass diese „Anderen“ nicht zwingend ein Facebook- oder Instagram Profil brauchen.
Der Datenklau durch Meta ist allumfassend. Die Übergriffigkeit lässt uns mal wieder mit offenem Mund da stehen. So kann die Kommunikation mit dem KI-Chatbot auf WhatsApp ebenfalls einfließen, dies insbesondere dann, wenn der Bot in Gruppenchats genutzt wird.
Herr Zuckerberg ist hier sehr vorausschauend unterwegs: Die Daten werden nicht nur für eine bestimmtes KI-System (z. B. den Chatbot Meta-AI) genutzt, sondern für die allgemeine Entwicklung und Verbesserung beliebiger KI-Modell in der Zukunft. Daraus ergeben sich Fragen über Fragen:

  • Wofür genau, sollen die Daten verwendet werden?
    Tja – mal abwarten, wissen wir nicht genau, aber was wir erst mal haben, da haben wir. Können wir bestimmt irgendwann mal gebrauchen (und im Zweifel auch gegen Dich verwenden…)
  • Wie kann ich denn kontrollieren, was mit meinen Daten geschieht?
    Gar nicht – vertrau uns einfach (du dummer Nutzer – und stell nicht so viele Fragen)
  • Und wenn ich später nicht mehr möchte, dass meine Daten in der KI gelandet sind?
    Dein Pech – du hattest Zeit bis zum 27.05.25 zu widersprechen. Hast du das verpennt, dein Problem.
  • Und ach na klar: Egal welche tollen KI-Modelle uns in Zukunft einfallen – Deine Daten nutzen wir auf jeden Fall dafür.

Die DSGVO und der Meta Konzern - keine Liebesgeschichte

Grundsätzlich gilt die DSGVO für alle Marktteilnehmer innerhalb der EU. Doch wieder einmal zeigt Meta, wie konsequent der Konzern geltendes EU-Datenschutzrecht ignoriert, wenn es den eigenen Interessen im Weg steht. Aber: hübsch der Reihe nach – es sind gleich mehrere Punkte, die besonders kritisch sind. Aber bevor ich in die datenschutzrechtliche Einschätzung gehe, noch mal eine kurze Feststellung:

Auf Plattformen wie Facebook, Instagram und WhatsApp hält sich der überwiegende Teil der Nutzer-/innen eher privat auf. Man daddelt ein bisschen zum Zeitvertreib, schaut sich lustige Videos an, um den Kopf frei zu kriegen oder scrollt einfach nur mal so die eigene Timeline mit, um zu checken ob bei Freunden und Bekannten etwas Neues passiert ist. Oder man stimmt sich in WhatsApp Gruppen mit Freunden oder Oma und Opa über die nächste Geburtstagsfeier ab.

Kritikpunkt 1: Meta stützt die Nutzung der User-Inhalte auf "berechtigtes Interesse" (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)

Ja, ich finde auch, dass das eine schöne Idee ist. Aber hat den Herren von Meta schon mal jemand verraten, dass an die Interessensabwägung von Art. 6 Abs. 1 lit f) hohe Anforderungen zu stellen sind? Es geht hier um private Inhalte. Häufig posten Nutzer im Vertrauen auf den geschützten Raum auch geschützte Informationen. "3 Tage krankgeschrieben - bin besoffen vom Fahrrad gefallen"... oder so was - da will man nicht wirklich, dass der Chef sowas liest.

Bislang konnten User in den Privatsphäre-Einstellungen auf ihrer Facebook-Seite immerhin einstellen, wer die geposteten Inhalte sehen darf. Diese Einstellungen gibt es nur, weil Datenschutzbehörden jahrelang massiven Druck gemacht haben – freiwillig eingeführt hat Meta das nicht.

Jetzt aber sollen genau solche Inhalte – trotz Schutzbereich – zur KI-Trainingsdatenbank gehören? Da liegt der Datenschutzverstoß doch wirklich für jeden ersichtlich auf der Hand! Die Weitergabe dieser Inhalte an KI-Systeme ignoriert die Rechte der Nutzer eklatant. Es fehlt an einer informierten Einwilligung, einer echten Zweckbindung, und an jeder Form der Verhältnismäßigkeit.

Kritikpunkt 2: Meta macht sein "berechtigtes Interesse" (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) nicht transparent

Meta legt keine transparente Abwägung offen, warum das wirtschaftliches Interesse des Konzerns schwerer wiegt als die Grundrechte der Nutzer. Im Endergebnis dürfte bei einer serösen Interessensabwägung herauskommen, dass die Risiken für Betroffene hoch und nicht angemessen beherrscht sind. Besonders problematisch: Nutzer haben ihre Inhalte ursprünglich nicht zu diesem Zweck bereitgestellt. Hätten die Nutzer gewußt, dass jedes Posting, jeder Kommentar letztlich doch öffentlich ist, wären sicher viele Inhalte gar nicht erst entstanden.

 

Kritikpunkt 3: Widerspruch ist keine Einwilligung

Was bedeutet das? Meta arbeitet im vorliegenden Fall mit einer Widerspruchslösung. Dieses Instrument kennt die DSGVO jedoch gar nicht. Somit erfolgt die Verarbeitung rechtgrundlos. Ende der Geschichte. Jedem anderen Verantwortlichen würde so eine Verarbeitung untersagt.

Aber bleiben wir noch mal beim Thema Einwilligung. Alle anderen Verantwortlichen benötigt für geplante Verarbeitungen eine Rechtsgrundlage – also ein Gesetz, in dem steht: "jupp – alles klar, so darfst du die Daten verarbeiten."

Die Anforderungen an eine solche Einwilligung wurden in der Vergangenheit von der Rechtsprechung sehr hoch gesetzt. Dazu lohnt sich ein Blick in die Erwägungsgründe des Art. 7 DSGVO. Dort finden wir folgende, schwerwiegende Formulierung: „Die Einwilligung muss durch eine eindeutige bestätigende Handlung erfolgen, mit der freiwillig, für den konkreten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich bekundet wird, dass die betroffene Person mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.“ Aha – konkreter Fall also. Das bedeutet im Klartext: Jeder Verantwortliche muss vor der Verarbeitung mitteilen, was er ganz genau mit den Daten machen möchte. Kann er das nicht, ist die Einwilligung nichtig (also ungültig).

Nur mal angenommen, Meta würde den Prozess so ändern, dass eine Einwilligung der Nutzer vor der Verarbeitung eingeholt würde. Nehmen wir weiterhin an, dass in der Einwilligung genau definiert wäre, für welchen Verarbeitungszweck Fotos, Posts, Likes und Beiträge gebraucht würden. Dann könnte vielleicht eine wirksame Einwilligung zustande kommen, wenn der Nutzer in dem Einwilligungsformular informiert und bewusst das Häkchen setzt.

Aber halt stopp! Wir reden hier von generativer KI. Alles, was in die KI verfüttert wird, bekommt man nie wieder raus.

Nun hat so eine Einwilligung allerdings immer eine Eigenschaft, die für Betroffene gut ist, die jedoch für Verantwortliche (hier: Meta) extrem hinderlich ist: Eine einmal erteilte Einwilligung kann jederzeit vom Nutzer widerrufen werden.

  • Was also, wenn man nicht mehr möchte, dass der eigene Content zu Metas Gewinnmaximierung beiträgt?
  • Oder wenn man nun doch ein mulmiges Gefühl aufgrund dieser 24/7 Dauerüberwachung bekommt?

In der Praxis wird diese Diskrepanz so gelöst, dass der Verantworliche zusagt, zukünftige Inhalte nicht mehr an die KI weiterzugeben. Es mag einmal dahin gestellt bleiben, inwieweit man dem Meta-Konzern hier vertrauen kann, dass nach einem Widerspruch wirklich Schluss ist. Dennoch muss man sich wirklich darüber im Klaren sein, dass alle Inhalte ab dem Zeitpunkt der Einwilligung bis zum Widerruf für immer in der Meta-KI stecken.

DSGVO-Verstoß durch KI-Training?

An anderer Stelle kennen die Aufsichtsbehörden kein Pardon für Datenverarbeitungen, die eher im privaten Kontext stattfinden. Ich spreche hier von der Videoüberwachung. Will ein Verantwortlicher seine Räumlichkeiten mit Kameras ausrüsten, gelten hohe Anforderungen. In Pausenräumen, Umkleiden oder Sporthallen ist eine dauerhafte Videoüberwachung in aller Regel unzulässig – mit der Begründung, dass sich Menschen dort eher im privaten Kontext bewegen, entspannen oder Freizeitaktivitäten nachgehen. Der Gesetzgeber schützt diese Zonen bewusst, weil die Persönlichkeitsrechte hier besonders sensibel sind.

Ich bin nicht weltfremd - mir ist auch klar, dass eine Videoüberwachung keine KI ist. Doch auch Facebook und Instagram sind Orte privater Kommunikation (darüber hinaus ist eine Verarbeitung durch KI m.E. viel weitgehender als die demgegenüber fast harmlos anmutende Videoüberwachung.)
Nutzer teilen dort persönliche Erlebnisse, Meinungen und Bilder aus ihrem Alltag – nicht selten in einem naiv-vertraulichen Ton, der eher dem Austausch mit Bekannten ähnelt als der Veröffentlichung im rechtsverbindlichen Sinne. Meta will nun genau diese Inhalte in kommerzielle KI-Systeme einfließen lassen – ein Vorgehen, das dem "geschützten" Charakter dieser Plattformen diametral widerspricht. (Geschützt war dieser Raum noch nie, jedoch sorgt der Facebook ganz bewusst dafür, dass dieser Umstand die Wahrnehmung der Nutzer unterläuft.)

 

Meta macht die Regeln - wirklich?

Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Meta uns seine Regeln aufzwingen will. Die gehen ungefähr so: Alles für Meta - die Rechte der Nutzer müssen in den Hintergrund treten. Meta hat aus Erfahrung nicht das Zeug dazu, europäischen Nutzern respektvoll und transparent zu begegnen. Also sollten wir davon ausgehen, dass Daten verarbeitet werden, ohne die erforderliche Rechtsgrundlage. Und was heißt das dann für jeden Einzelnen?

Yippi hi Yeah!!! Jackpott! 

Was, wie bitte? Werden Sie nun vielleicht denken. Aber in der Praxis gibt es bereits heute mutige Spezial-Kanzleien, die dem Meta-Konzern den Kampf angesagt haben. Wenn ich dort tätig wäre, würde ich jetzt in die Hände klatschen. Landingpages und Klageschriften für betroffene Nutzer sind garantiert schon fertig vorbereitet, um Schadensersatz für Betroffene durchzusetzen und natürlich auch ein gutes Honorar zu verdienen. Nutzern, die aktuell nicht widersprechen möchten oder es schlichtweg vergessen, steht es frei, in Zukunft einmal ein ganz unverbindliches Gespräch mit den zuständigen Fachleuten zu führen.

Denn rechtsgrundlose Verarbeitungen muss niemand einfach hinnehmen. Prinzipiell kann jeder, dessen Daten verarbeitet werden, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichen. Darüber hinaus steht jedem Einzelnen der Klageweg offen. Hier geht es um privatrechtlichen Schadensersatz, der dem Einzelnen dann möglicherweise zusteht. Aktuell ist es zwar herrschende Meinung der Rechtsprechung, dass Daten, die man auf seiner Facebookseite Preis gibt, öffentlich sind - zumindest dann, wenn die Privatsphäre-Einstellungen auf "öffentlich" stehen. Vor dem Hintergrund des KI-Trainings könnte sich die Einschätzung der Gerichte hierzu jedoch ändern. Gerade unerfahrende Nutzer tun sich oft schwer damit, die überbordenden Einstellungsmöglichkeiten zu finden und dann auch noch richtig zu konfigurieren. Ferner ist es eine Sache, Privates mit seinen Freunden und Bekannten zu teilen (und dabei gar nicht so richtig auf dem Schirm zu haben, dass alles im großen Meta-Bauch landet) und eine ganz andere Sache, mit solchen privaten Infos Maschinen schlau zu machen.

Ich stelle mir nur mal vor, dass auf einer privaten Facebook-Seite (leichtfertig) Informationen über den Gesundheitszustand gepostet wurden. Das sind nach Art. 9 Daten, die einem besonderen Verarbeitungsverbot unterliegen, eben weil der Gesetzgeber der Meinung ist, dass solche Informationen ganz und gar nicht in öffentliche Hände gehören. Dazu zählen Informationen über Gesundheit, sexuelle Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit, politische Meinung und noch einige andere.

Abmahnungen und Beschwerden gegen Meta laufen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Meta direkt am 30.04.25 abgemahnt hat und die Umstellung auf ein echtes Opt-in-Verfahren gefordert – also eine Datenverarbeitung nur mit ausdrücklicher Zustimmung. Die Organisation „noyb“ des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems hat in mehreren EU-Staaten Beschwerden eingereicht. Die zuständigen Aufsichtsbehörden, insbesondere in Irland, prüfen das Vorgehen. Ob sie es stoppen werden, ist ungewiss. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Nutzer jetzt selbst aktiv werden.

Widerspruch einreichen – bis 27.05.2025

Wenn Sie verhindern möchten, dass Ihre Inhalte für KI-Zwecke verwendet werden, müssen Sie spätestens bis zum 27. Mai 2025 widersprechen. Nur dann ist sichergestellt, dass auch ältere Inhalte nicht rückwirkend in Trainingsdaten einfließen. Ein späterer Widerspruch schützt lediglich neue Beiträge. Da die Inhalte technisch nicht mehr aus den Modellen entfernt werden können, ist die Frist entscheidend.

Widersprechen können Sie direkt über folgende Formulare (nur nach Login sichtbar):

Widerspruch für Facebook-Nutzer

Widerspruch für Instagram-Nutzer

 

Wichtig: Wenn Sie sowohl Facebook als auch Instagram nutzen, müssen Sie in beiden Diensten getrennt widersprechen.
Der Einbindung der Meta AI in WhatsApp können Sie nicht widersprechen. Auch lässt sich der blaue KI Kreis nicht abschalten. Hier hilft nur: Die App löschen und auf datenschutzkonforme Lösungen ausweichen wie z. B. Threema oder Signal.

Eine bestimmte Form ist für den Widerspruch nicht notwendig. Falls die Formulare nicht funktionieren, können Sie den Widerspruch auch in den Privatsphäreeinstellungen der jeweiligen Accounts vornehmen. Ein sehr gute Beschreibung, wie das funktioniert, finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale NRW.

Das Beste kommt zum Schluss: Meta und die Lobby

Große Tech-Konzerne nehmen massiv Einfluss durch gezielte Lobbyarbeit auf europäische Gesetzgebungsprozesse. Meta gehört – wer hätte das gedacht -  zu den größten Lobbyisten in Brüssel. Allein im Zeitraum 2024/2025 hat der Konzern laut dem EU-Transparenzregister rund 9 Millionen Euro in Lobbyarbeit bei EU-Institutionen investiert – mehr als jedes andere Technologieunternehmen. Mit über 17 Vollzeit-Lobbyisten vor Ort und gezieltem Einfluss auf Digitalgesetze wie den Digital Markets Act (DMA), Digital Services Act (DSA) und das KI-Gesetz versucht Meta, politische Rahmenbedingungen im eigenen Sinne zu gestalten.

Lobbyarbeit hin oder hier. Es gilt europäisches Recht. Aktuellen Daten zufolge nutzen in Deutschland etwa 118 Millionen Menschen die verschiedenen Plattformen von Meta (Stand: Anfang 2025). Wir sind viele. Je mehr Nutzer diesen Wild-West Methoden entgegentreten, desto schwieriger wird es für Meta, sich weiterhin stillschweigend über das Recht hinwegzusetzen.

Am Ende des Tages bleibt eine letzte Möglichkeit: Jeder hat die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob er die Dienste des Meta-Konzerns weiterhin in Anspruch nehmen möchte – oder eben nicht.

 


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Ansprechpartner:Datenschutz - Anke Blömer

Anke Blömer

Datenschutzbeauftragter Münsterland

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